Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im August 2015 auf ihrer Homepage die neue "Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises" publiziert. Sie ist ab dem 1.1.2016 für Lohnzahlungen anwendbar. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:
Vergütung Arbeitsweg
Vergütet der Arbeitgeber die vollen Kosten für den Arbeitsweg, unabhängig davon, ob dieser mit dem Privatfahrzeug oder dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt wird, konnte bisher einfach das Kreuz in Feld "F" gesetzt werden. Neu ist die Vergütung des Arbeitsweges in Ziffer 2.3 du deklarieren! Schwierigkeiten dabei ergeben sich insbesondere bei Aussendienstmitarbeitern und Service-Angestellten.
Privatanteil Geschäftsfahrzeug
Neu werden die 0.8 % pro Monat des Kaufpreises inkl. Sonderausstattungen (exkl. MWST) berechnet. Bisher wurde auf die Berücksichtigung der Sonderausstattugnen verzichtet.
Weitere Änderungen können Sie der Wegleitung neuer Lohnausweis - Anpassung per 1.1.2016 entnehmen.
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