Ab dem 1. Januar 2018 gelten folgende Steuersätze:

Normalsatz 7,7 % (bisher 8,0 %)
Reduzierter Steuersatz 2,5 % (bisher 2,5 %)
Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 % (bisher 3,7 %)

Es ist unbedingt darauf zu achten, auf Kaufbelegen oder Rechnungen für Leistungen ab dem 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuer mit den neuen Steuersätzen auszuweisen. Werden die bisherigen Steuersätze ausgewiesen, sind diese gegenüber der ESTV abzurechnen auch wenn die Leistungserbringung nach dem 31. Dezember 2017 erfolgt.

Leistungserbringung
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen unterliegen grundsätzlich den bisherigen, ab dem 1. Januar 2018 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. Werden Leistungen, die auf Grund des Zeitraumes ihrer Erbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, muss das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt ausgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den bisherigen Steuersätzen (8.0%) abzurechnen.

Vorauszahlungen
Eine Vorauszahlung liegt vor, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung noch keine Leistung erbracht worden ist. Ist im Zeitpunkt der Vorauszahlung beziehungsweise Vorauszahlungsrechnung bekannt, dass die Lieferung oder Dienstleistung ganz oder teilweise nach dem 31. Dezember 2017 erfolgt, so kann der auf die Zeit ab dem 1. Januar 2018 entfallende Teil der Leistung sowohl in der Rechnung an die Kundschaft als auch in der Abrechnung mit der ESTV bereits zum neuen Steuersatz aufgeführt werden.

Rabatte, Skonti usw.
Entgeltsminderungen (Skonti, Rabatte, Mängelrügen, Verluste) für Leistungen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2018 sind mit den bisherigen Steuersätzen (8.0%) zu korrigieren.

Weitere Informationen finden Sie bei der Eidg. Steuerverwaltung. Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.